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 Die aktuelle "schalltechnische Untersuchung"

Leider hat auch das aktuelle Gutachten zum Baulärm nichts Erhellendes beizutragen. Der Sachverständige gibt einige allgemeine Überlegungen zum Besten und kommt schließlich zum Ergebnis: „Der Rückbau der Wand mittels Spaltgerät stellt aus schalltechnischer Sicht eine der lärmtechnisch optimalsten Rückbauvarianten dar. Das Meißeln ist auf 2,5 h pro Tag limitiert. → Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein anderes Rückbauverfahren bekannt, welches unter Beachtung der Besonderheiten des Bunkers besser geeignet wäre.“

Die konkreten Messergebnisse des Gutachters, die er am 13.08.2020 vorgenommen hat, sind offensichtlich aus gutem Grund nicht in das Gutachten eingeflossen. Zusätzlich wäre anzumerken, dass auch der Gutachter die Vorschriften der Baulärmverordnung falsch wiedergibt. Der zusätzliche Lärm und zwar jeder ( und nicht nur das Meißeln)  ist auf 2,5 Stunden pro Tag zu beschränken.

Zudem hatte der Gutachter der Bauaufsicht angekündigt, evtl. am 21.09. oder 22.09. weitere Lärmmessungen vorzunehmen. Bei der vom Lärm mit am stärksten betroffenen Adressen, bei denen nach Baulärmverordnung auch gemessen werden müsste, hat er sich bisher nicht gemeldet.

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