Beitragsseiten

b23092020h1312Zurück aus dem Urlaub wurde der Autor von zahlreichen Nachbarn angesprochen, dass die Abbrucharbeiten am Bunker in den vergangenen Wochen extrem laut und mit hohem Staubaufkommen abgelaufen wären. Eigentlich ist diese Situationsbeschreibung der Dauerzustand beim Bunkerabbruch, aber Grund genug sich etwas genauer mit der augenblicklichen Situation zu beschäftigen. Das Ergebnis ist katastrophal.

Mit dem Thema Baustaub und Erschütterungen beschäftigen sich Beiträge in den kommenden Tagen.

Das fängt mit der aktuellen Nachbarschaftsinformation an. Dort schreibt das Unternehmen Zeller: „Die tägliche Einsatzzeit des hydraulischen Meißels beträgt, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, nicht mehr als 2,5 Stunden gesamt.“ Diese Aussage ist bereits falsch. Laut Baulärmverordnung darf der Abbruchlärm im konkreten Fall nicht mehr als 55 Dezibel betragen. Dieser Wert darf um 10 Dezibel überschritten werden, wenn die Lärmbelastung nicht länger als 2,5 Stunden pro Tag andauert. Also egal was die Firma Zeller so treibt, ob Meißeln, Bohren, Baggern oder Verladen – die Firma darf nur über 2,5 Stunden den Lärmpegel bis auf 65 Dezibel aufdrehen. Und natürlich entstehen auch bei allen anderen Abbrucharbeiten außer jenem Meißeln Werte weit über 55 Dezibel.

So überrascht es auch nicht, dass selbst die Maximalwerte von 65 Dezibel über einen längeren Zeitraum deutlich überschritten werden. Der Autor hat mit der Bosch-Applikation iNVH an einigen Tagen den entstehenden Lärm gemessen. Entsprechend der Baulärmverordnung wurden die Werte „0,5 m vor dem geöffneten, von dem Geräusch am stärksten betroffenen Fenster gemessen.“ (* siehe Anmerkungen am Ende)

Baulärm – Messung am 23.09.2020 ab 08:57 h

  Zeit in Sekunden Zeit in Minuten
Zeitdauer Lärmmessung  7030  117
Baulärm innerhalb Norm < 56 db:  760  13
Baulärm mit 2,5 Std. Zuschlag < 66 db 2840 47
Baulärm unzulässig >= 66 db 3425 57

 Beim Klick auf die jeweilige Tabellenüberschrift öffnet sich die grafische Darstellung des gemessenen Baulärms.

Baulärm – Messung am 23.09.2020 ab 13:12 h

  Zeit in Sekunden Zeit in Minuten
Zeitdauer Lärmmessung  9015 150
Baulärm innerhalb Norm < 56 db  3075 51
Baulärm mit 2,5 Std. Zuschlag < 66 db  3320 55
Baulärm unzulässig >= 66 db  2615 44

 

Das Resultat ist erschütternd. Obwohl nicht über die volle Arbeitszeit gemessen wurde, sondern nur etwa 4,5 Stunden wurden insgesamt drei Stunden und 20 Minuten ein viel zu hoher Lärmpegel ermittelt. Erlaubt wären nur 2,5 Stunden und natürlich wurde auch in der nicht gemessenen Zeit weiter zu laut gebohrt und gemeißelt. Und um der Kakophonie die Krone aufzusetzen: Eine Stunde und vierzig Minuten befand sich der Baulärm in einem verbotenen Bereich über 65 Dezibel, dabei gab es Lärmspitzen über 80 Dezibel.

You have no rights to post comments

Go to Top