AbbruchlaermMessung07082020klAm Donnerstag, den 06.08.2020 wurden große Teile des Baugerüsts an der westlichen Seite des Freiligrathbunkers abgebaut. Damit existiert nicht einmal ein minimaler Lärmschutz für die Anwohner hin zur Wittelsbacherallee. Trotzdem wurden die Abbrucharbeiten mit ganz großem Gerät fortgesetzt. Der Autor war an jenem Tag großteils nicht zuhause, aber gegen 15:45 h setzte ein ohrenbetäubender Lärm des Hydraulikmeißels statt. Der Krach dauerte eine geraume Zeit bis er danach durch lautes Quietschen und Geschramme des Baggers ersetzt wurde.

Die Lärmmessung ergab dabei Spitzenwerte bis 80 Dezibel und eine Dauerbelastung durch das Rattern des Meißels von über 70 db - erlaubt wären gerade mal 55 Dezibel (siehe Lärmdiagramm).

Diese Kakophonie war auch kein einmaliger Ausrutscher. Gegen 7:30 h in der Früh am heutigen Freitag setzte der Baggermeißel sein lautstarkes Werk fort. Das erforderte eine erneute Beschwerde bei der Bauaufsicht:

Sehr geehrte....,

leider muss ich erneut eine Beschwerde wegen des Bunkerabbruchs Freiligrathstraße an Sie richten. Ich möchte Sie bitten, beim Abbruchunternehmer unverzüglich darauf hinzuwirken, dass die Arbeiten solange eingestellt werden,  bis ein wirksamer Lärmschutz, der der Baulärmverordnung entspricht, wieder gegeben ist.

Begründung:

An der westlichen Bunkerseite wurde am 06.08.2020 das Baugerüst von Norden her bis zur Treppe vollständig entfernt. Damit ist kein Lärmschutz für uns Anwohner mehr gegeben.

Am selben Nachmittag dann wurden mit einem Hydraulikmeißel auf oder im Inneren des Bunkers weitere Abbrucharbeiten vorgenommen. Diese wurden am heutigen Tag gegen 7:30 h erneut mit Einsatz eines Meißels fortgesetzt. In der Anlage übersende ich Ihnen ein Diagramm, das die entstandene Lärmbelastung ab 15:45 h zeigt. Bis zur Sekunde 430 zeigt das Diagramm den Einsatz des Baggermeißels, danach den weiteren Lärm, den der Bagger verursacht hatte.

Wie Sie unschwer erkennen können, bewegt sich der Schallpegel im gemessenen Zeitraum beim Einsatz des Meißels deutlich über 70db, sogar mit 80db als Spitzenwert. Das Geschiebe des Baggers danach verursacht Krach zwischen 60 und 70 db, alles Werte weit außerhalb des Zulässigen.

Die genauen Messwerte und die Auswertung dieser entsprechend der Baulärmverordnung stelle ich Ihnen gerne auf Anforderung zur Verfügung. Gemessen wurde mit der Applikation iNVH von Bosch, die ziemlich exakte Messwerte zur Verfügung stellt.

Die städtische Bauaufsicht ist für die Einhaltung der Baulärmverordnung zuständig. Sollten die von mir mitgeteilten Messwerte bezweifelt werden, so fordere ich Sie auf, unverzüglich eigene Messungen in Auftrag zu geben und sich auf der Baustelle selbst einen akustischen Eindruck zu verschaffen.

Mit freundlichem Gruß

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