Sehr geehrter Damen und Herren,

aus aktuellem Anlass möchte ich mich in besonderer Dringlichkeit an Sie wenden:

1.) Das Baugerüst an obigem Bunker hat dem Sturm "Sabine" nicht stand gehalten und drohte in der Nacht von Sonntag auf Montag einzustürzen.

2.) Die einmonatige Abbruchpause wurde nicht genutzt, einen wirksamen Schutz gegen Abbruchlärm einzurichten.

3.) Am Freitag, den 07.02.2020 wurde ein Bagger und eine Fräse auf das Bunkergelände verbracht. Es steht zu befürchten, dass ohne weiteren Lärmschutz mit dem Abbruch begonnen wird.

4.) Das Gutachten zum Lärmschutz liegt uns Anwohnern immer noch nicht vor. Es wurde mündlich für Ende Januar angekündigt.

 

Im Einzelnen:

Zu Punkt Eins:
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, wurde das Baugerüst höchst unvollständig angebracht. Der obere Teil aus sogenannten Layher-Protect-Platten wurde nicht komplett ausgeführt, sondern mangels Material an einigen Stellen durch eine Plastikfolie ersetzt.

Genau an dieser Stelle ist es jetzt zum teilweisen Einsturz des Gerüst gekommen. Metallplatten haben sich gelöst und sind aus großer Höhe zu Boden gefallen. Das Restgerüst schwankte bedenklich im Wind und musste durch einen beherzten Einsatz der Frankfurter Feuerwehr abgesichert werden. Diese mangelhafte Ausführung stellt ein eindeutiges Unterlassen der Abbruchfirma dar und es ist völlig unklar, warum das durch die Kontrolle der Bauaufsicht nicht bemängelt wurde.

Sollte sich heute Nacht der Sturm weiter verstärken, so muss mit einem weiteren Abbrechen von Gerüstteilen gerechnet werden und diese drohen dann, auf benachbarte Häuser/Grundstücke zu fallen - z.B. meine Wohnung Wittelsbacheralllee 94 A.

Zu Punkt 2:
Da uns bisher das Lärmschutzgutachten nicht zugänglich gemacht wurde, muss ich mich auf das Gutachten zum Glauburgbunker beziehen. Keine der dort geforderten Lärmschutzmaßnahmen wurde bisher getroffen.

Es gibt noch immer -

  • keine lückenlos, gestapelten Seecontainer,
  • kein akustisch geschlossenes Layher-Protect-Gerüst mit Schall absorbierender Innenseite
  • keine schalltechnisch absorbierende Ein-und Ausfahrtsbereiche.

Dabei findet der Abbruch des Freiligrathbunker in weit größerer Nähe zur Wohnbebauung statt, als im Falle des Glauburgbunkers.

Solch ein Lärmschutz stellt auch keine unbillige Maßnahme dar.  Ein Beispiel dafür könnte der Abbruch eines Bunkers in Hamburg darstellen. Dort heißt es im Arbeitsprotokoll:

"25. April 2019
Derzeit werden von außen am Gerüst die Lärmschutzelemente angebracht. Diese Arbeiten werden bis Ende nächster Woche dauern. Am Samstag, 27.04.2019 werden dazu nochmals Arbeiten auf der Baustelle stattfinden. Des Weiteren wird mit der Anbringung von Grobspannplatten begonnen, die innen am Gerüst montiert werden und zusätzlich lärmabschirmend wirken."

Beim Beispiel Hamburg sind also innen am Gerüst Spanplatten befestigt, wie unvollständig am Freiligrathbunker ausgeführt. Außen wurden zusätzliche Lärmschutzelemente angebracht, die hier vollständig fehlen. Dazu fehlt am Gerüstkragen die Schall absorbierende Innenseite.

Zu Punkt drei:
Am Freitag, den 07. Februar 2020 wurde ein Bagger auf das Gelände verbracht und ebenfalls eine Abbruchfräse. Da zu befürchten ist, dass ohne weiteren Lärmschutz mit dem Abriss begonnen werden soll, möchte ich hiermit noch einmal anfragen, ob dies mit Zustimmung der Bauaufsicht geschieht.

Mir wurde mündlich versichert, dass erst dann der Abbruch fortgesetzt wird, wenn ein neues Lärmschutzgutachten vorliegt.

Zu Punkt vier:
Von der Bauaufsicht wurde mir zugesagt, dass die neue schalltechnische Untersuchung uns Anwohnern zur Verfügung gestellt wird. Dies ist bisher nicht geschehen.

 

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