Es ist beinahe eine Unwahrheit, wenn man das bestehende Gerüst um den Freiligrathbunker als Lärmschutzgerüst bezeichnet. In Wirklichkeit ist es ein ganz normales Baugerüst, auf der Innenseite teilweise mit Spanplatten verkleidet, das dazu dient, dass beim Abriss keine Teile des abgebrochenen Betons unkontrolliert in die Umgebung fallen, sondern innerhalb des Bunkers gehalten werden.
Als Vergleich könnte man den Unterschied zwischen einfachen Glasfenstern und Wärmeschutzfenstern heranziehen. Auch einfache Glasfenster schützen eine Wohnung vor Wärmeverlust – aber eben nur sehr wenig. Niemand würde aber auf die Idee kommen, einfache Glasfenster als Wärmeschutzverglasung zu bezeichnen. Genau so wenig sind einfache Spanplatten Lärmschutzplatten, wie die Firma Zeller dies gegenüber der Presse und der Nachbarschaft darstellt. Zudem ist die Verkleidung nicht geschlossen, sie weist an vielen Stellen kleinere und größere Lücken auf. Auch liegen die Spanplatten an den Lüftungsöffnungen des Bunkers direkt auf dem Beton auf, so dass durch Resonanzen der Lärm eher verstärkt wird.
Auf der Oberseite hat das Gerüst einen Kragen aus Metallplatten. Die absorbieren allerdings keinen Lärm, sondern können diesen ebenfalls verstärken (das Prinzip eines Blechblasinstruments). Auch diese Maßnahme ist nur unvollständig ausgeführt, weist auf jeder Seite kleine und große Löcher auf, so dass ein wirksamer Lärmschutz nicht gegeben ist.
Für den Bunkerabriss musste eine sogenannte Schallimmissionsprognose erstellt werden. Diese wurde von der Abrissfirma angefordert. Allerdings ist bis heute noch keine Antwort erfolgt. Deshalb kann als Anhaltspunkt nur ein Gutachten zum Abriss des Glauburgbunkers dienen, das dem Autor vorliegt.
Im Gutachten des Ingenieurbüros der "goritzka akustik" werden folgende Schallschutzmaßnahmen empfohlen:
- 4-Etagen Seecontainer (h ≈10m) umlaufend an Baustellengrenze. Die Stoßstellen dürfen keine offenen Bereiche aufweisen.
- Akustisch geschlossenes Layher-Protect-Gerüst um den Hochbunker, entsprechend Geschosshöhe. Die Innenseite des Gerüstes ist absorbierend auszuführen.
- Die Ein- und Ausfahrtsbereiche sind ebenfalls schalltechnisch abzuschirmen.
Obwohl die Wohnbebauung um den Freiligrathbunker wesentlich enger als beim Glauburgbunker angelegt ist, kann man nicht erkennen, dass nur eine der geforderten Lärmschutzmaßnahmen erfolgt ist.
Ein gutes Beispiel für einen sachgerechteren Lärmschutz bietet ein Beispiel aus Hamburg. Dort wurde in der Saßstraße ebenfalls ein Bunker abgerissen. Im Arbeitsprotokoll liest sich das dann so:
25. April 2019
Derzeit werden von außen am Gerüst die Lärmschutzelemente angebracht. Diese Arbeiten werden bis Ende nächster Woche dauern. Am Samstag, 27.04.2019 werden dazu nochmals Arbeiten auf der Baustelle stattfinden. Des Weiteren wird mit der Anbringung von Grobspannplatten begonnen, die innen am Gerüst montiert werden und zusätzlich lärmabschirmend wirken.
Es ist völlig unverständlich, warum dies beim Abbruch des Freiligrathbunkers nicht genau so möglich sein soll.
Weitere Informationen zum Thema:
- Beschwerde an die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt
- Mündliche Rückantwort
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen –
Danach dürfte im Fall des Abrisses des Bunkers Freiligrathstr. ein maximaler Lärmpegel von tagsüber 55 dB und nachts 40 dB nicht überschritten werden (Beispiele für Schall-, bzw Lärmquellen) - Baulärminformation der Stadt Frankfurt
- Merkblatt der Stadt Frankfurt zum Baulärm (pdf)
- Urteil des VGH Kassel zum Thema Baulärm und der Verantwortung der Frankfurter Bauaufsicht
Zitat: "Die Gerichte haben nun klargestellt, dass die Stadt sowohl nach dem geltenden Immissionsschutzrecht als auch nach dem Bauordnungsrecht gehalten ist, gegen unzulässig laute Bauarbeiten ordnungsbehördlich vorzugehen. Sie könne nicht entscheiden, ob sie überhaupt tätig werden wolle, sondern ein Ermessen stehe ihr nur hinsichtlich der Frage zu, welche Maßnahmen zu ergreifen seien."