geruestwand01klsagte Parteichef Walter Ulbricht 1961 – zwei Monate später wurde dann die Berliner Mauer gebaut. Genau so überraschend war es für die angrenzenden Bewohner des Freiligrathbunkers in Richtung Wittelsbacherallee, als heute morgen eine geschlossene Blechwand an der Grundstücksgrenze des Bunkers hochgezogen wurde, die durchgängig mindestens fünf Meter hoch sein soll.

Der Autor hat soeben kontrolliert – eine Information der Anwohner blieb auch diesmal das Abbruchunternehmen Zeller schuldig. Noch immer hängt im Schaukasten jene Anwohnerinformation vom 29.Mai 2020, die ein Versetzen des Baggers auf dem Bunkerdach ankündigte. Und auch eine Briefkasteninformation an die direkt Betroffenen fand nicht statt.

Dafür durften heute die westlichen Anwohner bewundern, wie Gerüstbauer direkt an der Grundstücksgrenze begonnen haben, eine am Ende fünf Meter hohe geschlossene Lärmschutzwand hochzuziehen. Ein Bagger planierte mit großem Getöse dazu die Fläche vor der Grundstücksgrenze und schichtete zum x-ten Mal die großen Betonbrocken der diversen Bunkerunfälle um. Ebenfalls wurde auf der östlichen Seite des Bunkers der Aufzug abmontiert.

Für manche Wohnung und für einige Gärten wird diese geschlossene Bauwand eine Dauerbeschattung mitten im Sommer bedeuten. Nach Information des Autors wurden die Mieter oder Eigentümer der benachbarten Grundstücke zumindest nicht vollständig darüber benachrichtigt. Allerdings findet sich im Lärmschutzgutachten vom 18.02.2020 darüber eine Information. Nur die Wenigsten dürften jenes Gutachten überhaupt gelesen haben – eine von der Bauaufsicht angekündigte überarbeitete Fassung liegt dem Autor bis heute nicht vor.

In jenem Gutachten schreibt der Autor in der Zusammenfassung u.a.:

  • Der Abbruch des Hochbunkers hat von West nach Ost zu erfolgen.
  • Die Baustellenbegrenzung ist auf der Westseite durch ein freistehendes Gerüst mit 5m Höhe abzuschirmen. Die Stoßstellen dürfen keine offenen Bereiche aufweisen.
  • Der Hochbunker ist zu Beginn der Baumaßnahme (in der AP1) durch ein Layher-Protect-Gerüst einzuhausen, bis einschließlich der Arbeitsebene Dachgeschoss (ca. 4m überragend). Die Innenseite des Gerüstes ist absorbierend auszuführen.

Da einige andere Positionen in jenem Gutachten ständig zur Disposition standen, kann man sich auf jene Zusammenfassung nicht verlassen. Denn statt eines geschlossen Layher-Protect-Gerüstes bekamen die Anwohner nur die Sparversion – nämlich einen geschlossenen Kragen ganz oben am Gerüst. Diese Sparversion führte schließlich zu der Menge an Problemen wie überhöhte Staub- und Lärmbelastung. Angeblich - laut Bauaufsicht - wäre diese umfangreiche Einhausung ein Fehler des Gutachters gewesen.

Jetzt wird also jenes fünf Meter hohe Gerüst installiert. Ob das hilft? Vielleicht den angrenzenden Bewohnern im Erdgeschoss. Die haben dadurch zwar keine Sonne mehr, dafür aber weniger Abbruchlärm. Für die Bewohner in der Wittelsbacherallee ab dem dritten Geschoss dürfte allerdings jene Wand ziemlich wirkungslos sein. Da breitet sich der Krach weiter ganz unvermindert aus.