BaggerAmKran klFür Abbruchunternehmer scheinen bestimmte Regeln nicht zu gelten. Am letzten Donnerstag wurde aus bloßer Eigenmacht heraus, der Zugang zu den Garagen einiger AGB Bewohner in der Freiligrathstraße gesperrt. Am vergangenen Freitag und am Montag wurden Arbeiten auf der westlichen Seite des Bunkers ausgeführt, die ganz ohne Lärmschutz stattfanden und die laut Bauaufsicht im Moment dort nicht vorgesehen wären (Foto links: Astrid Haupt - Abseilen eines Baggers vom Bunkerdach).

Stellen Sie sich vor, Sie wollen ihren vierzigsten Geburtstag feiern. Dazu stellen Sie einfach ein großes Zelt auf eine öffentliche Zufahrtsstraße, sperren die benachbarten Gehwege mit Mülltonnen und Flatterband ab und benachrichtigen die blockierten Garagenbesitzer, dass wegen des Festes leider am morgigen Tag die Garagen nicht angefahren werden können - alles ohne Genehmigung. Ich bin sicher – die Nachbarn würden sich das nicht gefallen lassen und mit Polizei oder Ordnungsamt jene eigenmächtige Inbesitznahme unterbinden.

Doch so etwas ähnliches ist am Donnerstag vor dem Abbruchbunker so passiert. Das Unternehmen hatte mit einem lapidaren Aushang an einigen Garagen die Bewohner darüber informiert, dass am 30.07. für etwa acht Stunden keine Zufahrt zu den Garagen möglich wäre. Dazu hatte man am Nachmittag zuvor die Gehwege mit Wassercontainern und Flatterband abgesperrt. Der Grund: Am Donnerstag sollte ein großer Autokran die schweren Bagger auf dem Bunker umschichten. Und wer will sich schon den tonnenschweren Argumenten von Baggern und Schwerlastkränen widersetzen?

GehWegGeblockt2 klDas Versetzen eines Baggers mag wohl ein ordentlicher Grund sein, um eine öffentliche Straße kurzfristig abzusperren. Nur dafür bräuchte man eine behördliche Genehmigung. Dazu hätten zum Beispiel amtliche Verkehrsschilder drei volle Kalendertage vorher das Halteverbot ankündigen müssen. Was offensichtlich nicht geschehen ist. Und auch eine Barriere mit gefüllten Wassertanks auf Gehwegen kann eine ordentliche Absperrung und amtliche Verkehrsschilder nicht ersetzen. Und wie Betroffene berichten, wurden diese auch nicht über die eingeschränkte Garagennutzung informiert. Denn nur die Besitzer von Garagen auf der rechten Seite der Einfahrt hätten ein Info-Schreiben auf ihrer Garagentür, die linke Seite wurde schlicht vergessen. (Foto links: Astrid Haupt - Absperrung Gehweg und Einfahrt am 29.07.20209GehWegFrei kl

Einige Anwohner und Garagenbesitzer wollten sich das nicht gefallen lassen. Zunächst beschwerten sich diese beim Ordnungsamt, das fühlte sich nicht zuständig und verwies auf das Straßenverkehrsamt. Doch auch dort meinte man die Verantwortung an anderer Stelle – nämlich bei der Bauaufsicht. Dort ist solch eine Beschwerde dann auch gut aufgehoben, denn häufig deckt genau jene Bauaufsicht den Abrissunternehmer bei seinen fragwürdigen Aktionen. Immerhin war gegen Mittag die linke Seite der Garagenzufahrt wieder benutzbar. (Foto rechts: Absperrung am 30.07.2020 gegen 13:30h)

Auch dem Lärm- und Staubschutz der Anwohner scheint der Bauunternehmer keine große Bedeutung mehr zuzumessen. Denn auf der westlichen Seite des Bunkers ist dieser nicht mehr gegeben. Die Abbrucharbeiten sind inzwischen unterhalb des Layher-Protect-Gerüstkragens angekommen. Die sowieso bedeutungslosen Spanplatten sind teilweise durch den letzten Unfall abgeplatzt, das Gerüst ist durch den letzten Unfall baufällig.

LaermMessung31072020 klNach Auskunft der Bauaufsicht sollen deshalb auf der westlichen Seite keine Abbrucharbeiten mehr stattfinden, an der östlichen Seite dagegen schon. Tatsächlich wird aber auch an der westlichen Seite lustig weiter lautstark gesägt, geschabt und gerüttelt, dass der Nachbarschaft die Ohren dröhnen und die Wände zittern. Eine Messung der Lautstärke ergab am letzten Freitag Spitzenwerte von 70 Dezibel, maximal 55 wären erlaubt (gemessen mit Bosch iNVH am 31.07. ab 12:155h ).

Die Bauaufsicht schreibt dazu, dass im Moment geprüft werde, ob ein freistehendes Gerüst an der westlichen Seite aufgestellt würde. Dieses würde dann jene Gerüstruine ersetzen, die durch den erneuten Unfall am Bunkereck entstanden ist. Nur bisher ist nichts geschehen. Die Gerüstbauer haben bereits am 15. Juni 2020 die oberen Reihen des Layher-Protect-Gerüsts entfernt. Eigentlich war vorgesehen, dass die entfernten Platten dann unterhalb wieder angebracht werden. Damit ein Lärmschutz weiter gegeben wäre. Doch das ist nicht passiert. Eine Anfrage an die Abbruchfirma ob finanzielle Gründe dafür verantwortlich wären, dass die Schutzmaßnahmen nicht wieder erneuert wurden, wurde nicht beantwortet. 

Deshalb stellen sich die Fragen: Wird solch ein freistehendes Gerüst überhaupt jemals aufgestellt? Immerhin sind seit dem letzten Unfall wieder 14 Tage vergangen. Ist solch ein Gerüst unbillig, weil zu teuer oder nicht bezahlbar? Und wird man versuchen, die Anwohner wieder mit ein paar abgehängten Plastikplanen zu besänftigen? Und wird die Bauaufsicht wie immer mit recht fadenscheinigen Argumenten mitspielen?

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