BaggerFlug2020 bAm Donnerstag, den 30.Juli 2020 wird wieder ein Schwerlastkran erwartet. Das gibt wieder ein Schauspiel für Technikinteressierte, wenn das schwere Ungetüm seine Last in großer Höhe genau positionieren muss. Der Kran soll den großen Bagger vom abgefrästen Dach eine Ebene tiefer befördern. Wenn die Aussagen des Abbruchunternehmen auf dem Aushang auch stimmen.

Denn die entsprechende Ankündigung stammt immerhin vom 29.Mai - also vor zwei Monaten. Die Firma Zeller schrieb damals: "Die verbleibenden, ca. 60cm starken Reste der Decke werden anschließend mit Hilfe einer hydraulischen Zange zuerst soweit abgebrochen, dass der Hydraulikbagger mittels eines Autokrans im Gebäude nach unten versetzt werden kann, um die verbleibende Decke und auch Innenwände komplett abzubrechen. Der Einsatz einer hydraulischen Zange für den Abbruch der nunmehr ca. 60cm starken Restdecke hat den Vorteil, dass er sich sehr erschütterungs- und lärmarm durchführen lässt."

Inzwischen hat sich die Sachlage zusätzlich verändert. Durch den unkontrollierten Absturz eines schweren Mauerbrockens in der südöstlichen Ecke des Bunkers dürfen laut Bauaufsicht nur im östlichen Teil des Bunkers die Abbrucharbeiten fortgesetzt werden - also auf der Seite hin zur Freiligrathstraße. Dagegen soll auf der westlichen Seite geprüft werden, ob ein freistehendes Gerüst das olle und stark beschädigte Klappergestell ersetzen soll.

Das würde eine erneute Veränderung des Abbruchkonzepts bedeuten. Denn im Lärmgutachten vom 18.02.2020 (keine Ahnung, ob das noch für Abbruchunternehmer und Bauaufsicht von Interesse ist) wurde formuliert: "Abbruch des Bunkers von Westen aus, die beiden Stirnwände sowie die östliche Außenwand des Bunkers bleiben so lange wie möglich als Lärmschutz erhalten und werden zuletzt abgebrochen."

Merkwürdig ist wieder einmal, dass die Absperrungen an der Freiligrathstraße nicht aus offiziellen Schildern bestehen, sondern das Unternehmen mit Wassercontainern Selbsthilfe in Anspruch genommen hat (Foto unten). Auch das ist keinesfalls korrekt und es stellt sich die Frage nach der behördlichen Genehmigung.krankommt

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