staub auf tischDer Papagei ist tot - so lautet ein Sketch der englischen Komikergruppe Monty Python. Ein Mann will den Vogel in der Tierhandlung zurückgeben, weil dieser tot ist. Der Verkäufer will das nicht wahrhaben und erfindet Ausflüchte: "Der Papagei schläft" oder "er liegt auf dem Rücken, weil das seiner Wirbelsäule gut tut". Seither gilt der tote Papagei als ein Synonym dafür, wenn jemand das völlig Offensichtliche nicht eingestehen will.

Das scheint auch für die Frankfurter Bauaufsicht zu gelten. Auf eine Beschwerde über die Staubbelastung durch die Baggerfräse auf dem Bunkerdach, teilt diese aktuell mit, dass "auf den von Ihnen übersandten Fotos keine erhöhte Staubentwicklung erkennbar ist." Und wenn doch Staub entstehen würde, wäre das unvermeidlich. Der wäre zudem völlig ungefährlich, wie zwei Untersuchungen belegen würden. (Foto links von Astrid Haupt: Staubablagerung auf Balkontisch von einem Tag).

Solche Peinlichkeiten sind eigentlich einer Behörde unwürdig. Und bestätigen doch, dass die Frankfurter Bauaufsicht sehr einseitig die Interessen des Bauherrn/Abbruchunternehmers vertritt. Der Bunker soll schnellst abgebrochen werden und zwar um jeden Preis - auch dem Preis der Gesundheit der Anwohner.

Auf die Frage nach der gesundheitlichen Unbedenklichkeit jenes Staubes stellt sich zudem heraus, dass dieser bisher überhaupt nicht untersucht wurde. Getestet wurde lediglich die Teerpappe des Daches, eine Rohrisolierung und die Zusammensetzung der Zwischenwände der WCs. Zwar ist nicht zu erwarten, dass der in erheblichem Maße anfallende Staub giftige Stoffe enthält - obwohl selbst dies nicht untersucht wurde. Abgesehen davon ist dies bei der Beurteilung der Gefährlichkeit nur ein Nebenaspekt - bei mineralischen Stäuben kommt es auf die Staubgröße an, auf die Länge der Fasern und deren Abbaubarkeit in der Lunge. All das wurde nicht untersucht.

Ein Fachmann aus der Baubranche schreibt zu den vorgelegten Gutachten:
"Standard wäre zumindest eine ergänzende Beprobung der Bausubstanz (Entnahme von Bohrkernen aus Dach, Zwischendecken, Wänden, Bodenplatte). Dies alleine schon deshalb um eine Klassifizierung des - im Zuge des durchzuführenden Rückbaus - anfallenden Materials im Hinblick auf eine spätere Verwertung/Entsorgung realisieren zu können. Eine solche Deklarationsanalytik ist für eine Ermittlung der zu erwartenden LAGA-Einbauklassen (Bewertung gemäß Hess. Baumerkblatt) zwingend erforderlich um dem Bauherrn bereits im Vorfeld der Maßnahme eine Kostenschätzung bzgl. der zu erwartenden Entsorgungskosten zu ermöglichen und im Rahmen der Ausschreibung die korrekten Entsorgungspreise bei den Anbietern abzufragen."

Eigentlich hätten die vorgelegten Fotos die Frankfurter Baubehörde zum Einschreiten nötigen müssen. Denn Baustellen sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 sind diese so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach dem Stand der Technik bedeutet nicht nur, dass man mit Wasser versucht, die entstehenden Stäube zu binden. Sondern wenn dies nicht ausreicht, sollte die gesamte Baustelle eingehaust werden. Eine Maßnahme, die die Anwohner schon seit Beginn der Abbrucharbeiten fordern.

Um dem Vorwurf einer Bildmanipulation zu begegnen, wurden der Bauaufsicht Fotos zugeschickt, die nicht bearbeitet wurden - also der relevante Teil mit den Staubwolken nicht besonders ausgeschnitten oder hervorgehoben wurde. Aber für Sehbehinderte und die Frankfurter Bauaufsicht will der Autor dies nachholen. Und zuletzt reichen wir als Höhepunkt noch einen Film nach, der die letzten Zweifler eines Besseren belehren sollte.

Film von Frau Astrid Haupt:

 

You have no rights to post comments

Go to Top