SchallprognoseFreiligrathEs gab offensichtlich gute Gründe, warum das Abbruchunternehmen Zeller und die Bauherren das Baulärm-Gutachten zum Abriss des Freiligrathbunkers der Nachbarschaft nicht zugänglich gemacht haben. Doch auf Druck der Anwohner und des Ortsbeirats hat die Frankfurter Bauaufsicht jetzt eine aktuelle Fassung uns Anwohnern zur Verfügung gestellt.

Wenn man weiß, dass jenes Gutachten durch die Abbruchfirma in Auftrag geben und bezahlt wurde, dann ist darin eine offene Kritik an den bisherigen Maßnahmen nicht zu erwarten. Aber zwischen den Zeilen gibt es die dann doch – und die fällt deutlich aus.

So schreibt der Gutachter:
Im unteren Bereich des Bunkers befindet sich noch Holzverkleidung. Diese wird nicht aus schalltechnischen Gesichtspunkten, sondern als Schutz angebracht.

Bisher hatte die Firma Zeller diese Verkleidung mit Spanplatten immer als Schallschutzverkleidung öffentlich verkauft. Und auch gegenüber der Presse dies so dargestellt. Tatsächlich hat jene Verkleidung kaum Schall mindernde Eigenschaften, wie selbst das Gutachten einräumt. Das Abbruchunternehmen hat damit die Öffentlichkeit in einem wesentlichen Punkt getäuscht.

Dagegen fordert der Gutachter:
Der Hochbunker ist zu Beginn der Baumaßnahme (in der AP1) durch ein Layher-Protect-Gerüst einzuhausen, bis einschließlich der Arbeitsebene Dachgeschoss (4m Höhe überragend). Die Innenseite des Gerüstes ist absorbierend auszuführen.

AbrissOhneLaermschutz kDas bedeutet, dass der gesamte Bunker mit einem wirksamen Schallschutz zu versehen ist. Und nicht nur der obere Teil, der zudem nicht geschlossen ausgeführt ist und zahlreiche Lücken und Löcher aufweist. Das ist auch logisch - denn der Beton des Bunkers trägt den Baulärm im Moment ungedämpft nach außen. Alle Geräusche der Fräse, das Rattern der Bagger und die Geräusche aller anderen Geräte werden auch durch den Beton nach außen übertragen. Zudem finden auch wesentliche Abbrucharbeiten außerhalb des oberen Gerüst statt (Foto).

Es liegt jetzt an der Frankfurter Bauaufsicht, jene im Gutachten geforderten Maßnahmen auch durchzusetzen. Und es liegt an den Anwohnern, diese Maßnahmen bei der Bauaufsicht einzufordern. Dazu gibt es jetzt neue Informationen.